Biotopverbund
Der Biotopverbund ist das Netzwerk der Natur. Lebensräume von Tieren und Pflanzen sind miteinander vernetzt, sodass diese wandern und sich genetisch austauschen können. Die Verbindung der Lebensgemeinschaften sind zu bewahren und funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen wiederherzustellen. So kann die biologische Vielfalt und damit unsere Lebensgrundlage erhalten bleiben.
Der Enzkreis beherbergt eine einzigartige Kulturlandschaft mit vielen Tier- und Pflanzenarten. Doch leider werden diese immer weniger. Die Gründe hierfür sind vielfältig: hohe Verluste durch versiegelte Flächen, Intensivierung der Landwirtschaft und der Bau von neuen Straßen. So nehmen die Bestände der Tier- und Pflanzenarten immer weiter ab. In ganz Baden-Württemberg stehen zwischen 30% und 40% der Arten auf der Roten Liste.
Bereits seit 2002 ist der Biotopverbund im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Baden-Württemberg hat 2015 den Fachplan Landesweiter Biotopverbund ergänzend in das Naturschutzgesetz aufgenommen. Er unterteilt sich in trockene, mittlere und feuchte Standorte. An dieser Einteilung orientieren sich die empfohlenen Maßnahmen. Dieser ist nun bei allen Planungen zu berücksichtigen. Laut dem Biodiversitätsstärkungsgesetzes, das seit dem 31. Juli 2020 gilt, soll bis 2030 der funktionale Biotopverbund auf mindestens 15 % des Offenlandes der Landesfläche ausgebaut werden. Verschiedene Modellvorhaben laufen bereits oder sind abgeschlossen, wie zum Beispiel die MOBIL (Modellregion Biotopverbund Markgräfler Land) oder das Projekt „Natur nah dran“ vom NABU.
Durch die Erstellung einer Biotopverbundplanung erhalten die Kommunen einen Überblick über den aktuellen Zustand der Natur. So können wertvolle Flächen gesichert und Maßnahmenempfehlungen gegeben werden. Bewährte Maßnahmen sind beispielsweise die Revitalisierung alter Streuobstbestände, die Entfernung von Gehölzen auf Wiesen, die Sanierung von Trockenmauern und die Anlage von Amphibientümpeln.
Die Erstellung einer Biotopverbundplanung wird über die Landschaftspflegerichtlinie mit 90 % gefördert. Die Maßnahmenumsetzung kann ebenfalls über die Landschaftspflegerichtlinie mit 70 % gefördert oder die Kosten können für das Ökokonto genutzt werden.
Jeder kann sich für den Biotopverbund einsetzen. Auch auf kleinen Flächen, wie einem Garten oder sogar nur einem Balkon, kann man etwas für die Natur tun: blühende Wiesen entwickeln, alte Obstbäume erhalten oder heimische statt exotischen Pflanzen anpflanzen.
Des Weiteren kann man sich bei Naturschutzvereinen engagieren oder bei Landschaftspflegemaßnahmen helfen. Ebenso ist es möglich den/die Gemeindevertreter/in anzusprechen und für die Durchführung einer Biotopverbundplanung zu werben oder landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen, die mit Rücksicht auf Flora und Fauna wirtschaften.
Die Landwirtschaft ist die Grundlage für Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft. Somit sind Landwirte die wichtigsten Leistungsträger im Naturschutz. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Naturschutz und Landwirtschaft zusammenarbeiten. So können angemessene Rahmenbedingungen für Landwirte und Landwirtinnen geschaffen werden und es kann nachhaltig und umweltschonend gewirtschaftet werden. Der Biotopverbund bringt keine Einschränkungen mit sich. Sie können auf vollkommen freiwilliger Basis mitmachen. Durch den Biotopverbund sind jetzt auf mehr Flächen Maßnahmenförderungen über die Landschaftspflegerichtlinie möglich. Diese schützen nicht nur unsere Natur, auch die Fördersummen sind höher im Vergleich zu FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl). Außerdem werden nachhaltige und umweltschonende Produkte immer stärker nachgefragt. Bei einer gesamtbetrieblichen Biodiversitätsberatung erfahren Sie von qualifizierten Beratungskräften, wie sie durch geeignete Maßnahmen die Biodiversität erhöhen und durch Landschaftspflege zusätzliches Einkommen generieren können (www.beratung-bw.de). Auf gemeindeeigenen Flächen vermittelt der LEV mit Sicht auf gesamtbetriebliche Strukturen. Mit PIKs (produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen) können Sie Ihre Flächen ökologisch aufwerten bei fortlaufender Bewirtschaftung. Mit dem LEV zusammen können Sie über den Vertragsnaturschutz der Landschaftspflegerichtlinie einen finanziellen Ausgleich für eine ökologischere Landwirtschaft erzielen.
Der Enzkreis beherbergt eine einzigartige Kulturlandschaft mit vielen besonderen Tier- und Pflanzenarten. Diese sollten wir für uns und unsere Nachkommen bewahren.
Die Biotopverbundkulisse des Landes Baden-Württemberg können Sie auf der Webseite der LUBW unter Daten- und Kartendienste abrufen.