Artenschutzprojekte
Der Artenschutz umfasst den Erhalt, die Pflege sowie die Entwicklung der Bestände wildlebender Arten, welcher neben ethischen und ästhetischen Prinzipien vor allem ökologische Relevanz hat. Neben dem Erhalt wertvoller Lebensräume (Biotop- und Flächenschutz) ist der Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten ein weiterer Aufgabenbereich des LEV Enzkreis.
Wildkatze (Felis silvestris)
Der Enzkreis bietet durch seine abwechslungsreiche Landschaft einer Vielzahl an verschiedenen Arten einen Lebensraum. Die Wildkatze findet man in strukturreichen Waldlandschaften wie dem Stromberg. Dieses sehr scheue Tier hat kaum natürliche Fressfeinde. Eine große Bedrohung stellt jedoch der Straßenverkehr für sie dar. Die Zerschneidung und Zerstörung der Habitate wirkt sich ebenfalls negativ auf die Wildkatze aus. Um der Wildkatze und anderen Säugetierarten zu helfen, wird der Biotopverbund voran getrieben um eine bessere Vernetzung der Lebensräume zu ermöglichen.
Wechselkröte (Bufotes viridis)
Auch bei den Amphibien gibt es besondere Arten im Enzkreis zu entdecken, wie zum Beispiel die Gelbbauchunke und die Wechselkröte. Bei dem Amphibienschutzprojekt des Wechselkrötentümpel in Maulbronn konnte durch eine Entbuschungsmaßnahme der Tümpel wieder in einen geeigneten Lebensraum für die Wechselkröte umgewandelt werden. Dieses Amphib ist als Pionier- und Steppenart auf vegetationsarme und stark besonnte Wasseransammlungen in Trockenbiotopen angewiesen. Im Enzkreis befinden sich diese Biotope meist in Steinbrüchen. Die Rekultivierung von Brachflächen, die Verschattung sowie die Austrocknung geeigneter Standorte führen zu erschwerten Lebensbedingungen für die Wechselkröte. Sie ist im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannt und somit streng geschützt.
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)
Eine weitere Besonderheit sind die Ameisenbläulinge (Maculinea). Diese Schmetterlingsgattung ist im Enzkreis unter anderem in Form vom Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling vertreten. Sie sind mit ihrem sehr speziellen Entwicklungszyklus an den Großen Wiesenknopf, eine dunkelrote Blütenpflanze, gebunden. In die Blüte der Pflanze werden die Eier abgelegt und die geschlüpfte Raupe frisst an der Blüte. Nach einiger Zeit lässt sie sich fallen und von Ameisen in ihren Bau tragen. Dort tarnt sich die Raupe durch einen bestimmten Duft und wird so für die Ameisen “unsichtbar”. So kann sie die Ameisenbrut und deren Nahrung fressen. Nach der Verpuppung, rechtzeitig zur Blüte des Großen Wiesenknopfes, schlüpft der Schmetterling und verlässt den Ameisenbau. Zum Schutz der Schmetterlinge, werden vorhandene Flächen mit Wiesenknopfvorkommen geschützt und neue angelegt, dies geschieht zum Beispiel über LPR-A Verträge.
Rebhuhn (Perdix perdix)
Das Rebhuhn ist laut der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt und in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht. Im Enzkreis sind sie leider nur noch vereinzelt im Heckengäu zu finden. Heckenstrukturen sind essentiell für das Rebhuhn. Sie benötigen diese als Versteck. Die Hecken sollten nicht zu hoch sein, da sie sonst als Ansitzwarte von Greifvögeln genutzt werden können. Hecken können zum Beispiel über LPR-B Maßnahmen gepflegt und erhalten werden. Adulte Tiere fressen überwiegend Sämereien, Wildkräuter und Getreidekörner. Jungtiere ernähren sich von Insekten. Somit sind die Rebhühner sowohl von dem Rückgang der Insekten, als auch von der Intensivierung der Landwirtschaft betroffen.
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Männchen
In den vielen Streuobstwiesen im Enzkreis, insbesondere im Kraichgau, kann man seltene Vogelarten in ihrem natürlichen Lebensraum beobachten. Ein Beispiel ist der schwarz-weiß gefiederte Halsbandschnäpper. Dieser Streuobstbewohner steht auf der Roten Liste in Deutschland. Baden-Württemberg hat dabei eine hohe Verantwortung, da der Anteil der in Deutschland vorkommenden Halsbandschnäppern zu ca. 50 % in Baden-Württemberg liegt. Die Erhaltung und extensive Bewirtschaftung alter Streuobstbestände und das Anbringen von Nisthöhlen können dem Halsbandschnäpper helfen. Hierfür werden jedes Jahr bis zu 100 Nistkästen an Bäumen angebracht. Sie möchten dem Halsbandschnäpper eine Nisthöhle zu Verfügung stellen? Dann bauen Sie doch einen Nistkasten!
Steinkauz (Athene noctua) Juvenil
Ein weiterer Bewohner von Streuobstflächen bspw. in großen Mostbirnen ist der Steinkauz. Er verliert vor allem durch die Erweiterung von Siedlungsgebieten und der Intensivierung der Landwirtschaft seinen Lebensraum. Dabei gilt diese Eulenart als Vorzeigebeispiel für den Artenschutz in Baden-Württemberg, denn auch er befand sich auf der Roten Liste BW und konnte durch erfolgreiche Maßnahmen, wie das Anbringen von Niströhren, auf die Vorwarnliste zurückgestuft werden. Trotzdem beträgt der Brutbestand noch lange nicht die ursprüngliche Bestandsgröße. Auch für diese Vogelart werden geeignete Nistplätze bereitgestellt.
Wendehals (Jynx torquilla)
Auch der Wendehals gilt als besonders schützenswert, so ist er laut der Roten Liste Deutschland stark gefährdet. Im gesamten Enzkreis wurden mithilfe der heimischen Obst-und Gartenbauvereine spezielle Nistkästen für den Wendehals installiert. Da dieser relativ spät im Frühjahr aus dem Süden zurückkehrt, sind die meisten Nistkästen schon belegt und der Wendehals findet keinen Platz mehr zum Brüten. Die installierten Nistkästen sollten daher erst zu seiner Rückkehrzeit geöffnet werden, um ihm einen Raum zum Brüten zu geben und die Ansiedelung zu fördern. Auch dem Wendehals kann durch einen selbstgebauten Nistkasten geholfen werden.